LEITFADEN
PED – Druckgeräterichtlinie
Die PED, die EU‑Richtlinie 2014/68/EU, ist ein wichtiges Gesetz, das unter anderem für Hersteller und Händler von Druckgeräten relevant ist. Welche Hauptmerkmale weist sie auf, und welche praktischen Auswirkungen hat sie auf die Herstellung von Sensoren und Messumformern, die Drücke über 200 bar messen?

Was ist die PED? Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die Druckgeräterichtlinie (PED) ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Anforderungen für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar zu harmonisieren. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, nationale Regelungen zu erlassen, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.

Die PED schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen, sodass Druckgeräte nicht in jedem EU‑Mitgliedstaat einer eigenen Zulassungsregelung unterliegen. Dadurch können sie im gesamten europäischen Binnenmarkt hergestellt und vertrieben werden.

Druckgeräte

Nicht alle Druckgeräte fallen unter diese Richtlinie. Zu den Druckgeräten, die von der PED erfasst werden, gehören:

  • Behälter – Gehäuse, die für die Aufnahme von unter Druck stehenden Flüssigkeiten ausgelegt und gebaut sind.
  • Rohrleitungen – Komponenten von Rohrleitungssystemen, die für den Transport von Flüssigkeiten bestimmt sind.
  • Sicherheitszubehör – Ausrüstung mit Schutzfunktionen und druckfesten Gehäusen.
  • Druckzubehör, sofern zutreffend, einschließlich Komponenten, die an unter Druck stehende Teile angebracht sind, wie Flansche, Stutzen, Zapfen, Halterungen oder Hebeösen.

Was sind die wichtigsten Anforderungen der EU‑Richtlinie 2014/68/EU (PED)?

  • Druckgeräte müssen so konstruiert, gefertigt, geprüft sowie ausgestattet und installiert werden, dass ein sicherer Betrieb jederzeit gewährleistet ist.
  • Die Konformitätsbewertung erfolgt – abhängig von der Gerätekategorie – nach den in der Richtlinie definierten Modulen (z. B. Modul C2: Konformität mit dem Baumuster auf Grundlage interner Fertigungskontrolle und überwachten stichprobenartigen Prüfungen).
  • Der Hersteller ist verpflichtet, eine umfassende Gefahrenanalyse und Risikobewertung durchzuführen.
  • Druckgeräte sind unter Berücksichtigung harmonisierter Normen zu entwerfen und herzustellen, um die Anforderungen der Richtlinie zuverlässig zu erfüllen.
  • Die eingesetzten Werkstoffe müssen duktil, widerstandsfähig und für den vorgesehenen Druck‑ und Temperaturbereich geeignet sein.
  • Nicht lösbare Verbindungen, insbesondere Schweißverbindungen, müssen mindestens die Eigenschaften der Grundwerkstoffe aufweisen. Sie sind von qualifiziertem Fachpersonal nach anerkannten Verfahren herzustellen.
  • Zerstörungsfreie Prüfungen (NDT) dürfen nur von entsprechend zertifiziertem Personal durchgeführt werden.
  • Der Verbindungsfestigkeitsfaktor (0,7; 0,85 oder 1,0) ist vom Konstrukteur gemäß den geltenden Normen festzulegen.
  • Nach Abschluss der Herstellung sind eine Endkontrolle sowie eine Druckfestigkeitsprüfung – üblicherweise eine hydraulische Prüfung – vorgeschrieben.
  • Jedes Druckgerät ist mit einem Typenschild zu kennzeichnen.
  • Der Hersteller muss dem Anwender eine Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache bereitstellen.
  • Die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen ist durch die CE‑Kennzeichnung und eine EU‑Konformitätserklärung nachzuweisen.

Wer ist von den Verpflichtungen gemäß der PED betroffen?

Die PED gilt für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar.

  • Hersteller von Druckgeräten
  • Bevollmächtigte, die im Auftrag des Herstellers Aufgaben übernehmen
  • Importeure mit Sitz in der Europäischen Union, die Druckgeräte innerhalb der EU verkaufen oder liefern
  • Vertreiber, die Druckgeräte zum Verkauf anbieten

Welche Kategorien gibt es in der PED?

Die Anwendung der in der PED definierten Konstruktionsfaktoren und Tabellen führt zur Einstufung in eine der vier Kategorien: I, II, III oder IV. Kategorie I steht für das geringste Gefährdungspotenzial, Kategorie IV für das höchste.

Welche Kategorien gibt es in der PED?

Die Anwendung der in der PED definierten Auslegungsfaktoren und Tabellen führt zu einer Einstufung in eine der vier Kategorien I, II, III oder IV. Kategorie I entspricht dem geringsten Gefährdungspotenzial, Kategorie IV dem höchsten.

Was ist die SEP-Kategorie der PED?

Zusätzlich zu den Gefahrenkategorien beschreibt Artikel 4 Absatz  3 das Konzept der Sound Engineering Practice (SEP) – der „bewährten technischen Praxis“. Druckgeräte, die unter diesen Artikel fallen, arbeiten zwar mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar, stellen jedoch kein relevantes Gefährdungspotenzial dar. Solche Geräte tragen keine CE‑Kennzeichnung, müssen aber dennoch mit einer Gebrauchsanweisung in der Sprache des Anwenders versehen sein.

Sind PED und CE identisch?

PED und CE sind nicht identisch, stehen jedoch in einem engen fachlichen Zusammenhang.
Die CE‑Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen, das bestätigt, dass ein Produkt allen einschlägigen EU‑Richtlinien und -Verordnungen entspricht und somit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden darf.

Für Druckgeräte ist eine dieser Richtlinien die Druckgeräterichtlinie (PED 2014/68/EU). Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar fallen in ihren Geltungsbereich und müssen daher eine CE‑Kennzeichnung tragen. Diese Kennzeichnung setzt voraus, dass der Hersteller die in der PED festgelegten Anforderungen erfüllt und die entsprechende EU‑Konformitätserklärung ausstellt.

PED-Richtlinie – Drucksensoren und -transmitter

Wenn Druckgeräte Drücke im Bereich von 0,5 bis 200 bar erfassen sollen, genügt eine Auslegung und Fertigung nach den Grundsätzen der Good Engineering Practice (GEP).

Für Drucksensoren und Druckmessumformer, die mehr als 200 bar messen, gelten dagegen zusätzliche Anforderungen. Hier ist:

  • ein Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden – in einigen Fällen kann dies eine interne Fertigungskontrolle sein,
  • den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der PED zu entsprechen, einschließlich einer Druckprüfung zur Bestätigung der Druckfestigkeit,
  • eine EU‑Konformitätserklärung zu erstellen und das Gerät mit der CE‑Kennzeichnung zu versehen.

JUMO-Geräte entsprechen der PED

Viele Geräte aus dem JUMO‑Produktprogramm erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie (PED). Dazu gehören unter anderem:

Thermostate für Heißluft für Einbauanwendungen, z. B. JUMO WTHc

Diese Geräte sind gemäß der Richtlinie 2014/68/EU zertifiziert und für den Einsatz in Heißluftanlagen gemäß DIN 4794 geeignet. Sie bestehen aus drei separaten Mess- und Schaltkreisen mit folgenden Funktionen:

  • Temperaturregler (TR)
  • Temperaturwächter (TW)
  • Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB)
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Warmluftthermostate der Serie WTHc
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Warmluftthermostat JUMO WTHc
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Einbauthermostat JUMO heatTHERM

Diese universellen Thermostate sind als Temperaturregler (TR), Temperaturwächter (TW), Sicherheitstemperaturwächter (STW) oder Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) erhältlich.
Sie entsprechen den Vorgaben der PED sowie der RoHS‑Richtlinie.

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Einbauthermostat JUMO heatTHERM P100
Einbauthermostat JUMO heatTHERM P100
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Einbauthermostat JUMO heatTHERM P100
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JUMO Sicherheitstemperaturbegrenzer/-wächter M STB/STW Ex

Diese Geräte entsprechen der PED sowie DIN EN 14597 und erfüllen zudem die Anforderungen der SIL‑2/3 und PL d/e. Darüber hinaus sind sie auch in einer Ausführung für explosionsgefährdete Bereiche erhältlich.

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Zwei Sicherheitstemperaturbegrenzer JUMO safetyM STB/STW Ex
Sicherheitstemperaturbegrenzer JUMO safetyM STB/STW Ex
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Sicherheitstemperaturbegrenzer JUMO safetyM STB/STW Ex
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Füllstandsensoren/-schalter

Beispiele hierfür sind der gebogene Schwimmerschalter JUMO NESOS R04 LS, der zum Schalten von Alarmen, Pumpen, Signalleuchten, Ventilen und akustischen Warnsignalen eingesetzt wird, sowie der Füllstandsmessumformer mittels Schwimmkörper JUMO NESOS R20 LT, der für den Schiffbau und für explosionsgefährdete Bereiche ausgelegt ist.

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Hydrostatische Füllstandssonden
Hydrostatische Pegelsonden
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