Aufgabenstellung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im Jahr 2011 etwa 14 Millionen Tonnen biogene Abfälle kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend auf Böden verwertet. Nach der Bioabfallverordnung müssen die vorgegebenen Temperaturen aller Chargen einer Kompostierung belegt werden. Ein Nachweis ist erforderlich, da durch die Temperatur im Material eine zuverlässige Abtötung gefährlicher Mikroorganismen erfolgt. Diese Daten müssen der "Bundesgütegemeinschaft Kompost" jederzeit zur Verfügung gestellt werden können. Der Temperaturverlauf ist während der hygienisierenden Behandlung mit einer ständigen und eingriffsfreien direkten Temperaturmessung im zu behandelnden Material und einer automatisierten Temperaturaufzeichnung zu erfassen. Oftmals wird diese Temperaturkontrolle bei Betreibern von Kompostierungsanlagen manuell mit einem entsprechend hohen Personalaufwand vorgenommen.