RoHS
Mit der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 hat sich JUMO bereits seit 1999 dem Umweltschutz verpflichtet. Über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinaus unternimmt JUMO zahlreiche Aktivitäten, insbesondere im Bereich Entwicklung und Produktion, um auf den Einsatz von Gefahrstoffen in unseren Produkten sowie bei deren Herstellung weitestgehend zu verzichten und um die endlichen Ressourcen zu schonen.
Die im Juni 2011 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II), welche in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung umgesetzt wurde, unterteilt Elektro- und Elektronikgeräte in verschiedene Kategorien. Die Produktpalette von JUMO definierte sich bislang in der Gruppe 9 "Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente" und war von der RoHS-Richtlinie ausgenommen.
Seit dem 22. Juli 2017 ist diese Ausnahme ersatzlos entfallen. Sämtliche Produkte fallen jetzt vollständig unter die geltenden RoHS-Richtlinien und sind ab sofort auch rein rechtlich RoHS-konform.
Weite Teile der Produktpalette beinhalten auch eine CE-Kennzeichnung. Allerdings erfüllen z. B. die Sensoren trotz RoHS-Konformität nicht die Voraussetzungen, um mit einer CE-Kennzeichnung gemäß einer EU-Konformitätserklärung versehen zu werden, da sie als Komponenten zu betrachten sind.
Auf Anfrage bestätigen wir gern auch produktbezogen, dass entsprechende Geräte die RoHS-Richtlinien und, wenn zutreffend, auch die EU-Konformitätserklärung erfüllen.